NOR Sportboot-Cup 2020

Sportboot-Cup 2020
Edelweißtrophy Melges 2020

13.06.-14.06.2020, UYC Wolfgangsee

im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes

1 Regeln

1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2020, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2020, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees,  sowie diese Ausschreibung.
1.3 Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung. bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel, im Ermessen des Protestkomitees, geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4 Sollten die jeweiligen Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402‑5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
Die Verwendung von aufblasbaren Auftriebsmitteln (Automatikwesten) ist nur zulässig, wenn sie in den anzuwendenden Klassenvorschriften ausdrücklich erlaubt werden.
1.5 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
1.6. Auf Grund der Covid-19 Verordnung sind maximal 4 Personen (incl. Steuermann) auf einem Boot zugelassen!

2 Werbung

Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]

3 Teilnahmeberechtigung und Meldung

3.1 International offen für alle Sportboote (Definition Sportboot laut ÖSV: Modernes gleitfähiges Kielboot, Länge zwischen 6 und 9 Meter, maximal 2000kg, YST kleiner oder gleich 96, der UYC Wolfgangsee behält sich das Recht vor "Grenzfälle" als Starter zu akzeptieren. Im Zweifelsfall unter office@uyc-wolfgangsee nachfragen, die Entscheidung liegt beim Oberbootsmann) die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind. 
3.2 Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz des vom OeSV ausgestellten BFA Binnen sein, oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4  Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at ausfüllen.
3.5 Nachmeldungen werden bis Ende der Registrierung angenommen, das Nenngeld ist entsprechend höher.
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 8 Booten bei Meldeschluss (10.06.2020). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschreiben haben.

4 Teilnehmerbegrenzung, Nennschluss, Meldegebühr

Nennschluss ist der 10.6.2020.
Es können höchstens 100 Personen teilnehmen. Wenn die Zahl überschritten wird, wird nach dem Datum der Nennung vorgegangen. Falls wir Teilnehmer abweisen müssen, werden diese gleich nach Nennschluss verständigt.
Die Meldegebühr beträgt € 40.- pro Crewmitglied, bar bei der Registrierung.
Nachmeldungen werden bis Ende der Registrierung nur nach vorhergehender Anfrage angenommen, die Meldegebühr beträgt in dem Fall € 60.-/ Crewmitglied

5 Registrierung

Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:        
13.6.2020 von 9:00 bis 11:00 im Regattabüro des UYC Wolfgangsees.

6 Erstes Ankündigungssignal

13.6.2020, 12:30

7  Letztes Ankündigungssignal

Am 14.6.2020 wird, wenn bereits 3 oder mehr Wettfahrten gültig zustandegekommen sind, kein Ankündigungssignal nach 15:00 gegeben.

8 Segelanweisungen

Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.

9 Bahnen

Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 50 Minuten gesegelt.

10 Wertung

Die einzelnen Wettfahrten werden nach den Yardstickregeln des OeSV gewertet.        
Es sind 5 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 3 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung.
Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).

11 Betreuerboote

Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen beim Veranstalter gemeldet werden. (mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]

12 Liegeplätze

Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]

13 Funkverkehr

Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.

14 Preise

Folgende Preise werden vergeben:
Wanderpreis "Sportbootcup" nach YST
Wanderpreis "Edelweißtrophy" für die schnellste Melges 24
Punktpreise 
Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer

15 Haftung, Bilder, Daten

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
17.1 Aufnahmen in Bild und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
17.2 Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
17.3 Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.

16 Versicherung

Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.

17 Camping, Wohnmobile

Parkplätze für PKW und Anhänger werden durch den Veranstalter zugewiesen.
Es gibt Wohnmobilstellplätze in eingeschränkter Anzahl auf dem Clubgelände. Wohnmobile müssen bis Nennschluss mit einem email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angemeldet werden. (bitte angeben: groß/mittel/klein, Kennzeichen) Die Wohnmobilanmeldung wird von uns rückbestätigt. Ohne Rückbestätigung ist keine Nächtigung im Wohnmobil möglich!  Servicepauschale € 20.-. Zelten am Clubgelände ist nicht möglich. Campingplätze sind in ca. 4km Entfernung.

Weitere Informationen: www.uyc-wolfgangsee.at

Zusätzliche Informationen