NOR ÖSTM 49er/49er FX 2021

Internationale Österreichische Staatsmeisterschaft der 49er und 49erFX Klasse,
Österr. Klassenmeisterschaft 49erFX Men
SP Regatta 29er
Salzburger Landesmeisterschaft

17. - 19. September 2021, UYC Wolfgangsee,
im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes

Ausschreibung

OeSV EDV Nummer 9825/26
OeSV Freigabenummer 12218 vom 27.12.2020

 1 Regeln

1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees, die Druchführunsgbestimmungen zu Salzburger Landesmeisterschaften, sowie diese Ausschreibung.
1.3 Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402‑5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel. Die Verwendung von aufblasbaren Auftriebsmitteln (Automatikwesten) ist nur zulässig, wenn sie in den anzuwendenden Klassenvorschriften ausdrücklich erlaubt werden.
1.4 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
1.5 Je nach aktueller Lage der Covid-19-Pandemie kann es für die Veranstaltung besondere Bestimmungen geben. Soweit sie die Teilnahmeberechtigung betreffen (z.B. negativer Covid‑19‑Test erforderlich), werden diese dann als Anhang zur Ausschreibung möglichst zeitgerecht veröffentlicht. Soweit sie das Verhalten bei der Veranstaltung betreffen (z.B. Abstände, Tragen eines MNS) werden diese als „Covid-19 Bestimmungen“ an der Tafel für Bekanntmachungen veröffentlicht und haben den Status einer Regel im Sinne der WRS. [DP]

2 Werbung

Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]

3 Teilnahmeberechtigung und Meldung

3.1 International offen für alle Boote der Klassen 49er, 49erFX und 29er, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind. 
3.2 Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz des vom OeSV ausgestellten Bfa-Binnen oder eines Bodensee-Schifferpatents sein, oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at bis zum Nennschluss ausfüllen.
3.5 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 20.- entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 2 Booten je Klasse (49er/49erFX Women) bei Meldeschluss (10.09.2021). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden. Wird die Regatta durchgeführt und kommen ausreichend viele Wettfahrten zustande, so wird der Titel ungeachtet der Teilnehmerzahl vergeben.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschreiben haben.
Für minderjährige Regattateilnehmer kann dieser Haftungsausschluss heruntergeladen werden (www.uyc-wolfgangsee.at ) und unterschrieben (von Erziehunsgberechtigten) zur Registrierung mitgebracht werden.

4 Nennschluss / Meldegebühr

Nennschluss ist der 10.9.2021.
Die Meldegebühr beträgt € 80.- (bar bei der Registrierung)
Sollte die zum Nennschluss aktueller Lage der Covid-19-Pandemie eine Beschränkung der Anzahl der Teilnehmer verlangen, so gilt die Reihenfolge auf der Nennliste zum Nennschluss. Abgewiesene Genannte werden sofort nach Nennschluss verständigt. Nachnennen ist in diesem Fall nicht möglich.

5 Registrierung

Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:        
FR 17.9.2021 8:30 bis 10:00 Regattabüro des UYC Wolfgangsees, 29er SA 18.9.2021 8:30 - 10:00

6 Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle

Eine Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle für 49er und FX findet am FR 17.9.2021 von 8:30 bis 10:00 am Gelände des UYC Wolfgangsees statt.

 7 Erstes Ankündigungssignal

FR 17.9.2021, 12:00 (29er SA 18.9.2021, 12:30)

8 Letztes Ankündigungssignal

Am SO, 19.9.2021, wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 15.30 Uhr gegeben.

9 Segelanweisungen

Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.

10 Bahnen

Es werden Standardkurse mit einer Sollzeit von 20 Minuten (49er/49erFX) bzw 30 Minuten (29er) gesegelt.    

11 Wertung

49er/49erFX: Es sind 12 Wettfahrten mit zwei Streichungen vorgesehen. Werden weniger als 7 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Werden mehr als 11 Wettfahrten gewertet, gibt es zwei Steichungen. Sollten nicht mindestens 6 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Österreichische Staatsmeisterschaft. Sollten in der Klasse "49erFX Herren" nicht mindestens 4 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Österreichische Klassenmeisterschaft.
29er: Es sind 8 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 5 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung.
Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).

13 Betreuerboote

Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen bis zum Nennschluss beim Veranstalter gemeldet werden. Betreuerboote müssen mit einer Flagge (bei der Registrierung erhältlich) gekennzeichnet sein, und bei Bedarf als Rettungsboote zur Verfügung stehen. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]

14 Liegeplätze

Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]

15 Funkverkehr

Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. [DP]

16 Preise

49er / 49erFX Damen: Die siegreiche Mannschaft erhält Medaillen der BSO und den Titel “Österreichischer Staatsmeister/in 2021 in der 49er bzw. 49erFX Klasse”. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft sämtlicher Mannschaftsmitglieder. Bei jeder anderen Kombination der Staatsbürgerschaft der Mannschaftsmitglieder erhält die Mannschaft den Titel “Internationaler Meister 2021 von Österreich in der 49er / 49erFX Klasse”, und der besten als Österreicher gestarteten Mannschaft wird der Titel “Österreichischer Staatsmeister/In 2021 in der 49er / 49erFX Klasse” (inkl. der Medaillen) zuerkannt.
49erFX Herren/Mixed: Bedingungen wie oben, es wird der Titel "Österreichischer Klassenmeister" vergeben.
Punktpreise für die jeweils ersten 3 Boote
Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer
29er:
Punktpreise für die jeweils ersten 3 Boote
Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer

 17 Haftung, Bilder, Daten

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
17.1 Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
17.2 Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
17.3 Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.

18 Parkplätze / Wohnmobile

Parkplätze für PKW und Anhänger werden durch den Veranstalter zugewiesen.
Es gibt Wohnmobilstellplätze in eingeschränkter Anzahl auf dem Clubgelände. Wohnmobile müssen bis Nennschluss mit einem email an office(at)uyc-wolfgangsee.at angemeldet werden. (bitte angeben: groß/mittel/klein, Kennzeichen) Die Wohnmobilanmeldung wird von uns rückbestätigt. Ohne Rückbestätigung ist keine Nächtigung im Wohnmobil möglich!  Servicepauschale € 20.-. Zelten am Clubgelände ist nicht möglich. Campingplätze sind in ca. 4km Entfernung.

19 Versicherung

Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.

Weitere Informationen sind erhältlich unter: www.uyc-wolfgangsee.at          

Zusätzliche Informationen