NOR Wolfgangsee Traditionssegeltage 2021

23.-25. Juli 2021

Sonderklassen: CIMA Pokal
Drachen: Neptunpokal
20qm Rennjolle: Kalte Ente Preis
weitere Traditionsklassen:
Yardstickwertung, Prinzessan-Pokal


Veranstalter: Union Yacht Club Wolfgangsee


Bestimmungen:

Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den aktuell gültigen „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind. Zusätzlich gelten die aktuelle Wettfahrtordnung des OeSV, die aktuellen Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees sowie diese Ausschreibung.
Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
Teilnehmer können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung in Übereinstimmung mit ISAF Regulation 20.3 (d) an Booten oder anderen Ausrüstungsteilen anzubringen. [DP]
Je nach aktueller Lage der Covid-19-Pandemie kann es für die Veranstaltung besondere Bestimmungen geben. Soweit sie die Teilnahmeberechtigung betreffen (z.B. negativer Covid‑19‑Test erforderlich), werden diese dann als Anhang zur Ausschreibung möglichst zeitgerecht veröffentlicht. Soweit sie das Verhalten bei der Veranstaltung betreffen (z.B. Abstände, Tragen eines MNS) werden diese als „Covid-19 Bestimmungen“ an der Tafel für Bekanntmachungen veröffentlicht und haben den Status einer Regel im Sinne der WRS. [DP]


Zulassung:
International offen für Traditionsklassen (Definition siehe Anhang), die im Bootsregister eines von der ISAF anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden ausreichend versichert sind. Die Teilnehmer müssen Mitglieder eines Verbandsvereines, Einzelmitglieder des OeSV, oder eines anderen von der ISAF anerkannten nationalen Verbandes sein. Alle Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines 'A' oder eines Bodenseepatents sein, oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können. Für jedes teilnehmende Boot muss ein gültiger Messbrief vorgewiesen werden.

Als Großsegel ist nur geharztes Polyester, als Vorsegel geharztes Polyester und/oder Mylar in Verbindung mit Polyesterfasern mit einem Tuchgewicht von mind. 160g/m², als Spinnaker – Nylon oder Polyestertuch zugelassen. Groß- und Vorsegel müssen weiß oder traditionsfarben sein. Mast und Spieren aus Holz oder Aluminium.


Meldeschluss:

17. 07. 2021, Nachnennungen bis zur Registrierung möglich,Nachmeldegebühr 10.- / Crewmitglied
Sollte es wegen der Covid Situation zu einer anzahlmäßigen Beschränkung der Teilnehmer kommen, so zählt die Reihenfolge auf der Nennliste. In diesem Fall werden abgewiesene Nennungen sofort nach dem Nennschluss per email verständigt und Nachnennungen sind nicht möglich.


Meldegeld: 
EUR 45.- / Crewmitglied

Meldestelle:
Meldungen online auf www.uyc-wolfgangsee.at

Zeitplan:

FR

23.07.2021

9:00 - 11:00 Registrierung
11:00 Begrüßung und Regattabesprechung
12:30 Start zur 1. Wettfahrt
Segleressen nach den Wettfahrten

SA

24.07.2021

Weitere Wettfahrten laut Aushang

SO

25.07.2021

Weitere Wettfahrten laut Aushang

Siegerehrung im Anschluss

Wettfahrten:
Es werden Klassikkurse gefahren. Geplant sind 5 Wettfahrten (eine davon ist eine „lange Wettfahrt“) mit einem Streicher. Die lange Wettfahrt kann nicht gestrichen werden.

Startgruppen:
Es wird in Gruppen gestartet, diese werden in den Segelanweisungen bekannt gegeben.

Wertungen:
Gewertet wird nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A.

Preise:

Punktepreise
Wanderpreise:
Sonderklassen:
CIMA-Pokal nach ges. Zeit.
Drachen:
Neptunpokal (nach ges. Zeit) (Holzdrachen, mind. 3 TN)
20qm Rennjollen:
Kalte Ente Preis (YST) (mind. 3 TN)
Yardstickgruppe: Princessan-Pokal (YST) (mind. 3 TN)

Erinnerungspreise für alle Teilnehmer.

Haftungsausschluss, Bilder Daten:
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
Aufnahmen in Bild und Ton: Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
Sonstiges: Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.

Sicherheitsbestimmungen:
Die Teilnehmer und Boote müssen mindestens mit der Sicherheitsausrüstung entsprechend den Klassenbestimmungen ausgestattet sein.

Anhang:

Definition Traditionsboote: Vor 1950 gebaute Kielboote und Jollen, sowie jüngere Boote, die nach Rissen, Bau- und Klassenvorschriften entworfen sein müssen, die vor 1950 entstanden sind. Sie müssen aus Materialien und in Bauweisen gebaut sein, die vor 1950 gebräuchlich waren.
Im Gegensatz zu den letzten Jahren sind in der Klasse Drachen nur Holzdrachen zugelassen. Das Drachenkristall ist heuer eine eigene Veranstaltung.

(Im Zweifelsfall beim Veranstalter unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anfragen)

Zusätzliche Informationen