Ausschreibung Sonderklassen / ÖM

CIMA Pokal – „100 Jahre Sonderklassen am Wolfgangsee“
Österreichische Meisterschaften Sonderklasse

29.8.2019 – 1.9.2019

im Auftrag des Österreichischen Segelverbandes

Ausschreibung

OeSV EDV Nummer 8879, OeSV Freigabenummer 32193

1 Regeln

1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2019, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2019, die ergänzenden Segelanweisungen des UYC Wolfgangsees, sowie diese Ausschreibung.
1.3 Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung. bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel, im Ermessen des Protestkomitees, geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4 Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402‑5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
1.5 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.

2 Werbung

Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]

3 Teilnahmeberechtigung und Meldung

3.1 International offen für alle Boote der Klasse „Sonderklasse“, die im Bootsregister eines von World Sailing anerkannten Vereines eingetragen sind, den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1.500.000) versichert sind.
3.2 Die Steuerleute und Vorschoter müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen im Besitz der OeSV Junior-Regattalizenz oder des vom OeSV ausgestellten BFA Binnen sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie bis zum 19.08.2019 das Online-Formular unter www.uyc-wolfgangsee.at ausfüllen und das Nenngeld von Euro 200.- auf das Konto des UYC Wolfgangsees (IBAN: AT05 3505 6000 0001 4977) einzahlen.
3.5 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von € 100.- entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen. (Kein Nenngeld nach Nennschuss auf das Konto einzahlen! Bei Nachnennung Barzahlung!)
3.6 Es gilt eine Mindestnennung von 5 Booten bei Meldeschluss (19.08.2019). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden. Wird die Regatta durchgeführt und kommen ausreichend viele Wettfahrten zustande, so wird der Titel ungeachtet der Teilnehmerzahl vergeben.
3.7 Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen und es die vorgesehenen Kontrollen der Vermessung und der Ausrüstung durchlaufen hat, sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) und die Unterwerfung unter die Anti-Doping Regularien und den zugehörigen nationalen Spruchkörpern (ÖADR und unabhängige Schiedskommission) bei der Registrierung unterschrieben haben.

4 Meldegebühr

Die Meldegebühr beträgt € 250.- bei Bankeinzahlung vor dem Nennschluss.
Bei Nennung nach Nennschluss € 350.-, bar bei der Regsitrierung

5 Registrierung

Kontrolle von Messbrief, Haftpflichtversicherungsnachweis, OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:        
29. 8 2019, 9:30 bis 13:00 im Regattabüro des UYC Wolfgangsees.

6 Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle  

Eine Vermessungs- und Ausrüstungskontrolle findet am 29. 8 2019, 10:00 bis 13:30 im UYC Wolfgangsee statt.

7 Erstes Ankündigungssignal

DO 29.8.2019, 15:00

8  Letztes Ankündigungssignal

 Am 01.09.2019 wird, wenn die Serie bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal nach 15:00 Uhr gegeben.

9 Segelanweisungen

Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.

10 Bahnen

Es werden Klassikkurse mit einer Kurslänge von mindestens 6 Seemeilen gesegelt. Am Samstag ist eine „lange Wettfahrt“ geplant.

11 Wertung

Gewertet wird nach berechneter Zeit (Yardstickzahlen ÖSV).Es sind 6 Wettfahrten mit einer Streichung vorgesehen. Werden weniger als 4 Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Sollten nicht mindestens 3 Wettfahrten gewertet werden können, gilt die Serie nicht als Österreichische Meisterschaft.  
Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).

12 Betreuerboote

Betreuerboote sind nur beschränkt zugelassen. Sie müssen beim Veranstalter gemeldet werden. Die Nichterteilung einer Fahrtgenehmigung ist kein Grund für Wiedergutmachung. [DP]

13 Liegeplätze

Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]

14 Funkverkehr

Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.

15 Preise

Folgende Preise werden vergeben:
15.1 Der/Die siegreiche TeilnehmerIn bzw. die siegreiche Mannschaft erhält Medaillen der BSO und den Titel “Österreichischer Meister/in 2019 in der Sonderklasse”. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft sämtlicher Mannschaftsmitglieder. Bei jeder anderen Kombination der Staatsbürgerschaft der Mannschaftsmitglieder erhält sie/er den Titel “Internationaler Meister 2019 von Österreich in der Sonderklasse”, und dem besten bzw. der besten als Österreicher gestarteten Mannschaft wird der Titel “Österreichischer Meister/In 2019 in der Sonderklasse” (inkl. der Medaillen) zuerkannt.
15.2 Wanderpreis CIMA Pokal nach gesegelter Zeit
15.3 Punktpreise für die ersten 3 Boote (YST)
15.4 Erinnerungspreise für alle bei der Siegerehrung anwesenden Teilnehmer

16 Haftung, Bilder, Daten

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
17.1 Aufnahmen in Bild und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
17.2 Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
17.3 Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für St. Gilgen örtlich und sachlich zuständige Gericht.

17 Versicherung

Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.

18 Parkplätze, Camping, Wohnmobile

Parkplätze für PKW und Anhänger werden durch den Veranstalter zugewiesen. Zelten ist am Clubgelände nicht möglich. Wohnmobil nur bei Voranmeldung.

Weitere Informationen: www.uyc-wolfgangsee.at

 

Zusätzliche Informationen