Mitgliedschaft
Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft ist die Vollendung des 18. Lebenjahres und die dreijährige Vereinszugehörigkeit als Gastmitglied.
Danach entscheidet die Generalversammlung über den Aufnahmeantrag, der durch zwei ordentliche Mitglieder des Vereines (Paten), denen der Aufnahmewerber persönlich bekannt ist, unterstützt werden muss.
Eine Aufnahmegebühr ist beim Übertritt zum ordentlichen Mitglied fällig. Über deren Höhe informiert der Vorstand.
Bei der Aufnahme von Jugendmitgliedern entfallen das Erfordernis der Paten sowie der Gastmitgliedschaft und die Aufnahmegebühr.
Aufnahmeschritte Ordentliches Mitglied:
Schriftliches Aufnahmeansuchen als Gastmitglied an den Vorstand mit folgendem Inhalt:
-persönliche Daten
-Beruf
-Beschreibung der seglerischen Laufbahn
-Bootsklasse(n)
Entscheidung des Vorstandes über die Aufnahme als Gastmitglied.
Nach der dreijährigen Gastmitgliedschaft Aufnahmeantrag an den Vorstand:
- Benennung 2er Paten (Ordentliche Clubmitglieder, die die Aufnahme befürworten)
Entscheidung über die Aufnahme als ordentliches Mitglied durch die Generalversammlung nach Vorschlag durch den Vorstand.
- Bezahlung der Aufnahmegebühr
Aufnahmeschritte Jugendmitglied:
Ausfüllen des Aufnahmeansuchens als Jugendmitglied und Übermittlung an den Jugendwart.
Entscheidung des Vorstandes über die Aufnahme als Jugendmitglied.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres Aufnahmeantrag an den Vorstand.
Entscheidung über die Übernahme als ordentliches Mitglied durch die Generalversammlung.
Derzeitige Mitgliedsbeiträge (Stand - Januar 2022)
Gastmitglied |
€ 600 |
Vollmitglied männlich |
€ 430 |
Vollmitglied weiblich |
€ 430 |
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Förderndes Mitglied |
€ 160 |
Jugendmitglied männlich |
€ 80 |
Jugendmitglied weiblich |
€ 80 |